Symbolbild: Taschenrechner auf Geschäftsunterlagen

Steuerberatung für Privatpersonen

Auch Privatpersonen haben nichts zu verschenken. Deshalb optimieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihre private Steuersituation. Von der Vermögensplanung über steuerliche Gestaltungen beim Immobilienerwerb bis hin zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung - wir sind für Sie da:

Steuererklärungen und Bescheinigungen

Steuererklärungen sind kompliziert und aufwendig. Damit Sie mehr Zeit für das Wesentliche - Ihre Familie, Ihre Hobbys und Ihre Freunde - haben und darüber hinaus ganz sicher alle Steuervorteile ausnutzen, übernehmen wir für Sie Ihre jährlichen Steuererklärungspflichten und auch das, was darüber hinaus geht:

Private Wirtschafts- und Vermögensberatung

Bei der privaten Vermögensplanung analysieren wir gemeinsam Ihre gesamte Vermögens- und Einkommenssituation und geben Ihnen dann ganz konkrete Handlungsempfehlungen. Ganz gleich, ob Sie Ihre Zukunft planen oder Liquiditätsprobleme aus der Vergangenheit bewältigen müssen, wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite:

  • Prüfung anstehender Investitionen
  • Hilfe bei Vermögensumschichtungen und Anschlussfinanzierungen
  • Festlegung der wichtigsten Vermögensziele 
  • Objektiver Überblick über die private Vermögens- und Einkommenssituation
  • Planungen beim Übergang in den Ruhestand
  • Unterstützung bei Regelungen und Absicherung für die Familie

Steuerliche Beratung beim Immobilienerwerb

Die steuerlichen Aspekte beim Immobilienerwerb sind oft von großer Bedeutung. Gerade im Hinblick auf die Höhe der Investition sollten Sie hier keine Fehler machen. Wenn Sie beabsichtigen eine Immobilie zu erwerben, zu vermieten oder zu verkaufen unterstützen wir Sie umfassend:

  • Prüfung der Immobilie als Steuersparmodell
  • Beratung bei der Finanzierung
  • Darlehensplittung bei anteiliger Eigen- und Fremdnutzung
  • Sinnvolle Vertragsgestaltung im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer
  • Abgrenzung von Herstellungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungskosten
  • Beratung bei Vermietung oder Verpachtung
  • Gestaltungsberatung bei der Nutzungsänderung der Immobilie
  • Prüfung der "3-Objekt-Grenze"
  • Beratung bei Photovoltaikanlagen