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Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld

Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 eine Änderungsverordnung beschlossen, mit der die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert wird.

Die Bundesregierung reagiert damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Ziel ist es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können.

Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022.

Das Verarbeitende Gewerbe zeigt derzeit den stärksten Einsatz von Kurzarbeit, wo allein im August 143.000 Beschäftigte in Kurzarbeit waren. Schwerpunkte lagen im Maschinenbau, in der Herstellung von Metallerzeugnissen, von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen sowie in der Produktion von Kraftwagen und Kraftwagenteilen.

Die Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.

(BMAS / STB Web)