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Genossenschaft soll attraktiver werden

Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform beschlossen. Die neuen Regelungen sehen vor, die Rechtsform attraktiver zu gestalten und zugleich ihre missbräuchliche Verwendung zu verhindern.

Die deutschen Genossenschaften leisten mit ihren insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern einen wesentlichen Beitrag für das Gemeinwohl. Deshalb sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften verbessert werden:

(BMJ / STB Web)