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Kabinett beschließt Entwurf des Wachstumschancengesetzes

Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 zum Ende seiner Kabinettsklausur in Meseberg nun den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Mit ihm sollen insbesondere durch steuerliche Maßnahmen die Standortbedingungen verbessert und das Steuersystem vereinfacht werden.

Das Wachstumschancengesetz soll die steuerlichen und damit auch die wirtschafts- sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen verbessern. Eine Investitionsprämie etwa soll den Unternehmen den Transformationsprozess erleichtern, klimafreundlicher zu wirtschaften. Zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft wird eine degressive Abschreibung für Wohngebäude befristet eingeführt.

Außerdem sollen die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter befristet wieder eingeführt und die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet werden. Vorgesehen sind Verbesserungen beim steuerlichen Verlustabzug und bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Änderung bei der Thesaurierungsbegünstigung und die Option zur Körperschaftsbesteuerung sollen attraktiver werden.

Zur Vereinfachung des Steuersystems sollen insbesondere Schwellenwerte und Pauschalen angehoben und kleine Betriebe von Bürokratie entlastet werden.

Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts

Maßnahmen zur Verbesserung der Steuergerechtigkeit

(BMF / STB Web)

Artikel vom 30.08.2023