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Gleiches Entgelt ist keine Verhandlungssache

Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass jede Person unabhängig von ihrem Geschlecht Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat. Das gilt unabhängig von individuellen Entgeltforderungen.

1.000 Euro mehr monatliches Gehalt als seine Kollegin hatte ein Außendienstmitarbeiter im Vertrieb verhandelt. Die Frau wandte sich später dagegen, da sie das niedrigere Grundentgelt für die gleiche Arbeit erhalten habe und dies als Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts einstufte.

Das sah auch das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 16.02.2023 (Az. 8 AZR 450/21) so: Der Arbeitgeber könne sich nicht darauf berufen, das höhere Grundentgelt des männlichen Kollegen beruhe nicht auf dem Geschlecht, sondern auf dem Umstand, dass dieser ein höheres Entgelt ausgehandelt habe. Außerdem konnte das Unternehmen die Vermutung der Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts nicht mit der Begründung widerlegen, der Arbeitnehmer sei einer besser vergüteten ausgeschiedenen Arbeitnehmerin nachgefolgt.

Auch eine "Deckelungsregelung“ aus dem Haustarifvertrag finde keine Anwendung, weil die Arbeitnehmerin zuvor kein tarifliches, sondern ein einzelvertraglich vereinbartes Entgelt erhalten habe.

(BAG / STB Web)

Artikel vom 22.02.2023